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Laufzeit:
bis:
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Abteilung V gehört insbesondere die Erstellung von oder Mitwirkung an verfassungs-, staats- und verwaltungsrechtlichen Gesetzentwürfen. Gleichzeitig werden dort alle Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und auf ihre Verwaltungsförmigkeit überprüft.
Projektleitung: