Das Institut
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Das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht ist Teil der Ruhr-Universität Bochum und gehört zum Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht.
Die Forschung innerhalb des IFHV basiert auf einem Forschungsprogramm zur Problematik und Dynamik des humanitären Komplexes. Aufbauend auf der Tradition der fundierten Forschung im Bereich des humanitären Völkerrechts hat das aktuelle Forschungsprogramm des IFHV seine Forschung auf den Bereich der humanitären Studien ausgedehnt. Die Einbeziehung von Forschenden aus den Fakultäten für Sozialwissenschaften, Geowissenschaften und Medizin verleiht dem IFHV einen tiefgreifenden multidisziplinären Charakter.
Die IFHV strebt in ihrem Forschungsprogramm eine Mischung aus angewandten und Grundlagenforschungsprojekten an, um sowohl zum gesellschaftlichen als auch zum wissenschaftlichen Diskurs beizutragen.
Tel: +49 (0)234/3227934
Mail: pierre.thielboerger(at)rub.de
Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht
Ruhr-Universität Bochum
Massenbergstraße 9 B
44787 Bochum
Tel: +49 (0)234/3227366
Fax: +49 (0)234/3214208
Mail: ifhv(at)rub.de
Die Forschung
Forschungsschwerpunkte
- Entwicklungshilfe
- Friedenssicherung
- Innere Sicherheit
- Internationale Sicherheit
- Katastrophenmanagement
- Klimawandel
- Menschenrechte
- Menschliche Sicherheit
- Migration
- Resilienz
- Risikoprävention
Ausgewählte Forschungsprojekte
Dieses laufende Programm über das Funktionieren und die Auswirkungen der humanitären Hilfe im Osten der DRK begann 2002. Es konzentrierte sich hauptsächlich auf das interne Management der internationalen humanitären Organisationen, die Kostendeckung und leistungsbezogene Finanzierung im lokalen Gesundheitssystem, den Aufbau von Kapazitäten und die lokale Wahrnehmung humanitärer Aktionen. Im Laufe der Jahre hat dieses Forschungsprogramm zu mehreren internationalen Publikationen geführt, darunter “Supporting Local Health Care in a Chronic Crisis”: Management- und Finanzierungsansätze im Osten der Demokratischen Republik Kongo (2005)” und “Doing Good, but Looking Bad? Zwei humanitäre NGOs im Osten der Demokratischen Republik Kongo (2010)”. Das Programm hatte mehrere Geldgeber und umfasste spezielle Stipendien für junge Professoren in Deutschland. Es fand in enger Zusammenarbeit mit mehreren NGOs, wie IRC, DARA und Malteser International, statt. Jüngste Feldforschungen wurden im Juli 2007 und Mai 2009 durchgeführt. Weitere Feldforschung wird im Jahr 2011 stattfinden.
Leitung: Prof. Dr. Dennis Dijkzeul
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Autonomie bezieht sich auf die institutionelle Organisation eines Landes auf subnationaler Ebene und enthält möglicherweise Eigenschaften, die den Schutz von Minderheiten fördern. Aus diesem Grund ist sie aus völkerrechtlicher Sicht interessant. Zudem scheint der Begriff der Autonomie sehr elastisch zu sein und sich auf eine Vielzahl sozialer und rechtlicher Beziehungen erstrecken zu können. Tatsächlich scheint der Begriff der Autonomie voll von losen Enden aller Art zu sein. Das mit verschiedenen Partnern und Finanzierungsquellen durchgeführte Projekt versucht, einige lose Enden zu identifizieren.
Leitung: Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze
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Menschen mit Behinderungen sind in humanitären Krisen mehreren Risiken ausgesetzt. Sie werden jedoch bei humanitären Einsätzen oft übersehen und erfahren hohe Barrieren beim Zugang zu Hilfe und Schutz, die sie benötigen. Selbst humanitäre Akteure, die ihre spezifischen Bedürfnisse in Politik und Planung berücksichtigen, stehen noch immer vor der Herausforderung, ihre Hilfe wirklich integrativ zu gestalten. Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu gleichberechtigter und effektiver Partizipation, Sicherheit und Schutz in der internationalen humanitären Hilfe im Allgemeinen und in der von Deutschland finanzierten Hilfe im Besonderen haben, hat das HI-CMB das Projekt “Phase 2: Leave no one behind: Mainstreaming von Behinderung in der humanitären Hilfe“. Das Projekt verfolgt ein dreifaches Ziel: Es zielt darauf ab, Behinderung in den Koordinierungsmechanismen der humanitären Hilfe zu verankern, die Daten über die Einbeziehung von Behinderung zu verbessern und die Kapazitäten der deutschen Akteure der humanitären Hilfe und ihrer lokalen und globalen Partner auf- und auszubauen, um Behinderung inklusiv zu machen.
Leitung: Prof. Dr. Dennis Dijkzeul; Carolin Funke
Laufzeit: Das Forschungsprojekt läuft bis zum 31.08.2021.
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Die Arbeit analysiert, inwieweit das deutsche Militärrecht, insbesondere das Verfassungsrecht und das Gesetz über den Rechtsstatus des Militärpersonals angemessen ist oder geändert werden sollte. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf dem Einfluss der De-facto-Transformation der Bundeswehr auf ihre rechtlichen Aufgaben. Mit dem Ende des Kalten Krieges hat sich die Bundeswehr stärker in internationalen Einsätzen engagiert. Die Studie fragt ob die Einsätze der Bundeswehr, insbesondere der Einsatz vor der Küste Somalias zur Bekämpfung der Piraterie, mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Piraterie ist Teil der organisierten Kriminalität, für die die deutsche Polizei verantwortlich ist. An der somalischen Piraterie-Mission ist jedoch nicht die Polizei, sondern die Bundeswehr beteiligt.
Leitung: Dr. Jana Hertwig
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In Zukunft wird der Klimawandel noch mehr Naturkatastrophen durch extreme Regenfälle, Flutkatastrophen, Stürme, Hitzewellen oder lang anhaltende Dürren verursachen. Dies kann sowohl plötzlich einsetzende als auch langfristige humanitäre Krisen zur Folge haben. Humanitäre NGOs gehören oft zu den Ersthelfern, die der betroffenen Bevölkerung helfen. Heute sind diese NGOs zunehmend mit dem tatsächlichen Eintreten oder der potenziellen Bedrohung durch klimabedingte Migration konfrontiert. Diese Migration an sich ist kein neues Phänomen, aber es wird erwartet, dass sie an Relevanz und Dimension zunehmen wird. Die so genannten Klimaflüchtlinge sind eine der am sichtbarsten betroffenen Gruppen der globalen “Umweltkrise”. Die wissenschaftliche Literatur über diesen Zusammenhang zwischen Migration und Klimawandel hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, was durch die gestiegene öffentliche und politische Aufmerksamkeit für Umweltfragen gefördert wurde. Dieses Projekt will diesem Forschungsfeld eine neue Perspektive hinzufügen, indem es die spezifischen Reaktionen westlicher humanitärer NGOs aus einer organisationssoziologischen Perspektive untersucht.
Leitung: Dr. Kerstin Rosenow-Williams
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Als Reaktion auf diese sich wandelnden Debatten und die aktuellen faktischen, politischen und rechtlichen Veränderungen im deutschen Flüchtlingsregime untersucht die Forschung in empirischer Feldforschung die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die öffentlichen Verwaltungen auf lokaler Ebene und ihr Zusammenspiel mit anderen organisierten lokalen Akteuren.
Diese Forschung basiert auf der Anwendung einer geschlechtsspezifischen Perspektive der menschlichen Sicherheit. Das Projekt wird Herausforderungen und Lösungen für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden entlang der sieben Dimensionen der menschlichen Sicherheit – Wirtschaft, Umwelt, Ernährung, Gesundheit, persönliche, gemeinschaftliche und politische Rechte – identifizieren. Es argumentiert, dass eine gründliche Analyse entlang der sieben Dimensionen der menschlichen Sicherheit unser Verständnis der gegenwärtigen Situation stärkt und ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit einer strukturierten politischen Planung und einer individualisierten Perspektive ermöglicht. Genauer gesagt wendet die Studie eine innovative geschlechtsspezifische Perspektive der menschlichen Sicherheit an, die die spezifischen Bedürfnisse von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen ebenso berücksichtigt wie ihre Überschneidung mit anderen Indikatoren, die zu Verwundbarkeit und Unsicherheit führen (wie Gesundheit, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und sozioökonomischer Status). Dies erfordert die Erhebung disaggregierter Daten und eine strukturelle geschlechtersensible Analyse der vielschichtigen Situation der menschlichen Sicherheit vor Ort. Insgesamt stellt sich in dieser Forschung die Frage, inwieweit sich der Druck auf das deutsche Flüchtlingsregime auf die menschlichen Sicherheitsstandards für Asylsuchende auswirkt. Im gegenwärtigen Status quo können wichtige Schlussfolgerungen für die langfristige Integration von Flüchtlingen gezogen werden. Integration wird in diesem Zusammenhang vor allem im Hinblick auf die strukturelle Dimension der Integration verstanden, die den Zugang zu Rechten und die Mitgliedschaft in den zentralen Institutionen der Aufnahmegesellschaften wie dem Bildungssystem, der Wirtschaft, dem Wohnungsmarkt und dem politischen System umfasst.
Leitung: Dr. Katharina Behmer
Laufzeit: Das Forschungsprojekt läuft bis Oktober 2020.
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Internationale und nationale Studien zeigen, dass sozialer Zusammenhalt ein entscheidender Faktor für die Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung im Krisen und Katastrophenfall ist. Die Erfahrungen vergangener Krisenereignisse zeigen aber auch, dass verschiedene Organisationen, die zur Verringerung von Vulnerabilität beitragen, diesen Faktor sehr unterschiedlich berücksichtigen. Ebenso unterscheiden sich das internationale und das nationale Hilfeleistungssystem hinsichtlich der Einbindung sozialer Netzwerke in ihre Arbeit. Das geplante Verbundvorhaben widmet sich vor diesem Hintergrund der Frage, welche Rolle der soziale Zusammenhalt in der Arbeit von Katastrophenschutzorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftsorganisationen und Kommunalverwaltungen bei der Bewältigung von Krisen und Umbrüchen spielt und wie sozialer Zusammenhalt durch die (Zusammen-) Arbeit unterschiedlicher Organisationen gestärkt werden kann. Auf der Basis eines, in vier deutschen Referenzregionen umgesetzten, repräsentativen, gemischt qualitativ-quantitativen Untersuchungsdesigns sollen Handlungsempfehlungen für Organisationen erarbeitet werden, wie Aspekte des sozialen Zusammenhalts als Resilienzfaktoren in die Strategieentwicklung einbezogen werden können und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden kann. Zugleich wird damit ein Beitrag zur Theorieentwicklung geleistet, der Aspekte des sozialen Zusammenhalts im Kontext von Krisen und Umbrüchen konzeptualisiert.
Leitung: Prof. Dr. Dennis Dijkzeul
Laufzeit: Das Forschungsprojekt läuft bis zum 30.09.2020.
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Dieses Forschungsprojekt analysiert die Legitimität von sechs kirchlichen Organisationen, die ihren Sitz in Österreich und Deutschland haben und in Pakistan tätig sind. Dabei wird zunächst festgestellt, ob und inwieweit diese Organisationen in ihrem transnationalen Organisationsumfeld als legitim wahrgenommen werden. Zweitens wird untersucht, wie verschiedene Arten von kirchlichen Organisationen auf komplexe und manchmal widersprüchliche interne Erwartungen (d.h. Erwartungen der Mitglieder) und externe Erwartungen (d.h. Erwartungen von etablierten humanitären NGOs, UN-Organisationen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Regierungen der Länder, in denen sie ihren Hauptsitz haben, und der Länder, in denen sie aktiv sind, der lokalen Kooperationspartner und der Nutznießer humanitärer Aktivitäten) reagieren und welche Strategien sie anwenden, um Legitimität zu erlangen und zu erhalten. Drittens wird erörtert, ob und wie innerorganisatorische Merkmale (Religionszugehörigkeit, Größe, Ressourcen und Strukturen) ihre Strategien und Legitimität beeinflussen. Zur Beantwortung dieser Fragen wendet sie den Ansatz der Ressourcenabhängigkeit, des Neo-Institutionalismus, des Transnationalismus und der Assoziationstheorie an.
Leitung: Dr. Zeynep Sezgin
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Jedes Jahr leiden Millionen von Menschen weltweit unter Katastrophen als Folge von extremen Naturereignissen. Die aktuelle Forschung hat deutlich gemacht, dass das Risiko, dass ein Naturereignis zu einer Katastrophe wird, nur zum Teil von der Stärke des Naturereignisses selbst abhängt. Ebenso bedeutsam sind die Rahmenbedingungen einer Gesellschaft und die Strukturen, die vorhanden sind, um im Notfall schnell reagieren und Hilfe leisten zu können. Je fragiler das Energieversorgungs- und Abwassersystem, je grösser das Ausmass von Hunger und extremer Armut und je schlechter die Regierungsstrukturen und öffentlichen Dienste, desto anfälliger ist eine Gesellschaft für extreme Naturereignisse. Diese Ereignisse lassen sich nicht direkt verhindern, aber die Länder können das Katastrophenrisiko durch die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, die Stärkung von Bildung und Gesundheit und durch Vorsorgemaßnahmen verringern. Wer Bauvorschriften durchsetzt, nachhaltige Stadtplanung betreibt, den Hochwasserschutz ausbaut und Frühwarnsysteme installiert und nutzt, ist besser auf extreme Naturereignisse vorbereitet. Die meisten Länder und Geberorganisationen stellen jedoch nach wie vor umfangreiche Mittel bereit, wenn sich eine Katastrophe bereits ereignet hat. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Katastrophenvorsorge und der Anpassung an den Klimawandel an extreme Ereignisse zu schärfen, bevor Katastrophen oder irreversible Veränderungen eintreten und große Schäden und Verluste verursachen. Der WorldRiskReport übernimmt diese Aufgabe seit 2011. Er wird vom Bündnis Entwicklung Hilft herausgegeben. Die jährlichen Ausgaben konzentrieren sich auf ein Hauptthema und enthalten den WorldRiskIndex, der von der Universität der Vereinten Nationen, Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit (UNU-EHS), entwickelt wurde. Im Jahr 2018 wurde der Bericht erstmals in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedensvölkerrecht und Bewaffnete Konflikte (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht, das die Berechnung des Index übernommen hat.
Leitung: Dr. Katrin Radtke
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