Das Institut
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Einrichtung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Die HSPV NRW ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen. Die Studierenden der Hochschule werden unter anderem für Karrieren bei der Polizei und in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung ausgebildet.
Martin Bornträger
Tel: +49 (0)209/16593100
Mail: martin.bornträger(at)hspv.nrw.de
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen
Tel: +49 (0)209/16590
Fax: +49 (0)209/16593000
Mail: poststelle(at)hspv.nrw.de
Die Forschung
Forschungsschwerpunkte
- Innere Sicherheit
- Polizeiausbildung
- Verwaltung
Ausgewählte Forschungsprojekte
Die Förderung interkultureller Kompetenz und interkultureller Kommunikationsfähigkeit hat im Bachelorstudiengang Polizei der FHöV NRW in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hintergrund dieser Entwicklung sind einerseits die veränderte Bevölkerungsstruktur des Einwanderungslandes Bundesrepublik Deutschland und andererseits die daraus resultierenden spezifischen Anforderungen an Polizistinnen und Polizisten. Diese betreffen alle Kernbereiche des Polizierens wie die Verkehrssicherheitsarbeit, die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung.
Das auf drei Jahre angelegte Projekt „Polizeiliche Bearbeitung von Sexualdelikten“ (PolBaS) ist Teil des umfassenden Forschungsprojekts „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“ der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) am Landeskriminalamt NRW. Das eigenständige, durch das IPK intern geförderte Teilprojekt PolBaS hat zunächst die Vertiefung der Erkenntnisse zur polizeilichen Arbeit im Kontext von Sexualdelikten, insbesondere in Bezug auf Ermittlungsschritte und deren fallabhängige Erfolgschancen, zum Ziel.
Angesichts einer zunehmend komplexeren Umwelt steigen die Herausforderungen für und die Anforderungen an die Arbeit der Polizei. Unklare Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit, internationale Migrationsbewegungen oder aktuelle Phänomene politisch motivierter Kriminalität definieren . neben weiteren Faktoren den voraussetzungsvollen Rahmen polizeilichen Handelns. Die Vermittlung rechtlicher und polizeifachlicher (Einsatzlehre, Kriminalistik etc.) Kenntnisse im Rahmen der Aus- und Fortbildung ist in dieser Hinsicht allenfalls eine notwendige Bedingung zur Erfüllung des polizeilichen Auftrags. Dies stellt im Kern gleichsam die für die Polizeien des Bundes und der Länder grundlegende Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 prominent im einleitenden Kapitel heraus: ,,Oberstes Gebot polizeilichen Handelns ist die Verpflichtung, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Publikationen
Autor/ Titel/ etc.